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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.1984 - 11 B 202/84   

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https://dejure.org/1984,1612
OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.1984 - 11 B 202/84 (https://dejure.org/1984,1612)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.11.1984 - 11 B 202/84 (https://dejure.org/1984,1612)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. November 1984 - 11 B 202/84 (https://dejure.org/1984,1612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung eines Ausländers in seine Heimat ; Rechtmäßigkeit der Androhung der Abschiebung bei fehlender Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung; Konkurrenz der Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz und nach dem Ausländergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1304 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88

    Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren -

    Die Vorschrift des § 14 AuslG ist auch nicht etwa durch die Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes überholt (so OVG Rheinland-Pfalz, 19.10.1984 - 11 B 202/84 -, EZAR 134 Nr. 2 = InfAuslR 1985, 56 m. abl. Anm. Laubinger, VerwArch. 76 , 201, und Renner, ZAR 1985, 88, für die Fälle, in denen ein Asylverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nach dem Asylverfahrensgesetz noch durchgeführt werden kann); wie der Senat bereits in seinem oben zitierten Beschluß vom 23. Juni 1988 im Ergebnis festgestellt hat, ist § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG unabhängig davon anwendbar, ob ein Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen, ein Antrag bewußt nicht gestellt oder erst noch zu stellen ist (so auch VGH Baden-Württemberg, 24.08.1987 - 1 S 2796/86 -, EZAR 134 Nr. 3 = InfAuslR 1987, 335; OVG Hamburg, 30.08.1983 - Bs V 87/83 -, NVwZ 1985, 65 ff.; im Ergebnis auch so OVG Rheinland-Pfalz, im Rahmen eines Eilverfahrens nach §§ 10, 11 AsylVfG, 03.05.1985 - 11 B 45/85 - Renner, NJW 1984, 1257 insbesondere 1260).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 1 B 203.86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Die Beschwerde möchte ferner die Fragen geklärt sehen, ob "§ 14 AuslG für Asylbewerber nicht mehr gelten soll, wie es das OVG Koblenz angenommen hat (InfAuslR 1985, 56)" und "ob der Prüfungsumfang des § 14 AuslG derselbe ist wie bei der Entscheidung der Frage, ob dem Ausländer Asyl zusteht oder nicht".
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 346/92

    Antragsbefugnis für ein personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren;

    Während einerseits aus der unterschiedlichen Fassung des § 45 BetrVG im Verhältnis zu den entsprechenden Vorschriften des Personalvertretungsrechtes der Schluß gezogen wird, daß Fragen der Tarif-, Besoldungs- und Sozialpolitik auf der Personalversammlung nicht erörtert werden dürfen (so VGH Kassel, Beschluß vom 14.3.1984, NVwZ 1985, 210), dürfte gerade die Erwähnung der Behandlung von Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten bei dem Verbot der parteipolitischen Betätigung nach § 67 Abs. 1 Satz 3 LPVG auf der Überlegung beruhen, daß die Behandlung solcher Angelegenheiten häufig eine Verbindung zu parteipolitischen Auffassungen herstellt und daß ein solcher politischer Bezug der Behandlung solcher Angelegenheiten nicht entgegenstehen soll (Lorenzen-Haas-Schmitt, BPersVG, § 67 RdNr. 16; vgl. Dietz-Richardi, § 51 RdNr. 11).
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